Sinnvolle Investments, um Pläne zu verwirklichen

Ich, Volker Haak, habe die AVC 2019 als vermögensverwaltende Familien GmbH gegründet. Unser vorrangiges Ziel ist es, Kapital und erwirtschaftete Erträge im Unternehmen zu belassen und damit sinnvolle Investments zu tätigen. Dabei geht es uns nicht einfach darum, schnelles Geld zu verdienen, sondern diejenigen zu unterstützen, die ohne solche Kapitalhilfen ihre Pläne nicht verwirklichen können. Natürlich streben wir dennoch langfristig Gewinne an, die in weitere Beteiligungen investiert werden können. Es ist mir außerdem ein persönliches Anliegen, einen Teil unserer Erträge für soziale Projekte einzusetzen.

Unsere Beteiligungen

Wegbegleiter


Begleitet und unterstützt werde ich dabei von langjährigen beruflichen Wegbegleitern, sodass wir Unternehmen mit einer umfassenden Expertise in den Bereichen Organisation, Personal, Logistik, Vertrieb, Einkauf und IT als Sparringspartner zur Verfügung stehen können. So bringen wir nicht nur finanziellen Mehrwert, sondern unterstützen mit langjähriger Erfahrung und Know-how.

Wir mischen uns nicht ins operative Geschäft ein, stehen aber zur Verfügung, wenn wir gebraucht werden. Wir nehmen aktiv an den Diskussionen zur Strategie teil, um den besten Weg einzuschlagen.

Bodenständigkeit, Ehrlichkeit und Transparenz sind Werte, die wir mit unseren Partnern teilen wollen.


Leidenschaft


Wenn wir uns dafür entscheiden in ein Unternehmen zu investieren, muss nicht nur die Geschäftsidee überzeugen, sondern auch der zwischenmenschliche Aspekt. Wir investieren vor allem in motivierte, leidenschaftliche Unternehmer, zu denen wir langfristige Beziehungen aufbauen können. Gemeinsamer Erfolg wird bei uns großgeschrieben und es ist unser Bestreben, die Welt mit unseren Unternehmungen ein kleines bisschen besser zu machen.

Dabei sind wir nicht auf bestimmte Branchen, Produktion, Handel oder Dienstleistungen fixiert. Wir schauen uns die Geschäftsidee und die Menschen dahinter an. Passt alles zusammen, werden wir gern Partner. Die Höhe der Beteiligung ist nicht ausschlaggebend.